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Gerichtszahlstelle
Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Waiblingen ist dauerhaft geschlossen.
Ein- und Auszahlungen in bar sind nicht mehr möglich. Einzahlungen nur noch per Überweisung oder elektronischer Gebührenmarke.
Die nächstgelegene Gerichtszahlstelle bei der (im zulässigen Rahmen) Bareinzahlungen möglich sind, befindet sich beim Amtsgericht Stuttgart.