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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Waiblingen
Kontakte:
Amtsgericht Waiblingen
Bahnhofstraße 48, 71332 Waiblingen (Postanschrift)
Telefon: 07151 955-0
Fax: 07151 58463
E-Mail: poststelle@agwaiblingen.justiz.bwl.de
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung von Klagen, Anträgen, Rechtsmitteln und sonstigen Prozesserklärungen per E-Mail nicht zulässig ist.
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Amtsgericht Waiblingen, Nachlass- und Betreuungsabteilung
Hausanschrift: Fronackerstraße 33 - 35, 71332 Waiblingen
Postanschrift: Bahnhofstraße 48, 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 95973-0
Fax: 07151 58463
E-Mail: poststelle@agwaiblingen.justiz.bwl.de
Telefonkontaktzeiten der Nachlass- und Betreuungsabteilung:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr;
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Öffnungszeiten der Nachlass- und Betreuungsabteilung:
Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr;
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Für die Aufnahme von Erklärungen wie Erbscheinsanträge oder Erbausschlagungen ist eine vorherige Terminsvereinbarung erforderlich.
Weitere Informationen und Formulare bzgl. Nachlasssachen finden Sie hier
Grundbuchamt Waiblingen:
Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen
Telefon: 07151 1664-0
Fax: 07151 1664-476
E-Mail: poststelle@agwaiblingen.justiz.bwl.de
Weitere Informationen und Formulare bzgl. Grundbuchsachen finden Sie hier
Aktuelle Hinweise:
Termine für die Rechtsantragstellen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 07151 955-0 oder für die Nachlass- und Betreuungsabteilung unter 07151 95973-0. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
Beratungshilfe wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Den Antrag auf Beratungshilfe finden Sie hier. Antragsformulare erhalten Sie auch im Gebäude Bahnhofstr. 48 an der Pforte. Der Bewilligungsantrag kann auch innerhalb von 4 Wochen nach der erfolgten anwaltlichen Erstberatung gestellt werden, § 6 Abs. 2 BerHG.
Die Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht Waiblingen ist dauerhaft geschlossen. Anträge auf Hinterlegung können beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt gestellt werden, § 8a Zuständigkeitsverordnung Justiz.
Die Gerichtszahlstelle beim Amtsgericht Waiblingen ist dauerhaft
geschlossen.
Ein- und Auszahlungen in bar sind nicht mehr möglich. Einzahlungen nur noch per Verrechnungsscheck, Überweisung oder
elektronischer Gebührenmarke.
Die nächstgelegene Gerichtszahlstelle, bei der (im zulässigen Rahmen) Bareinzahlungen möglich sind, befindet sich beim
Amtsgericht Stuttgart.

