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Für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig.
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Für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig.